Bewohner eines Altersheims
können nicht acht Jahre und sieben Monate auf ein Urteil warten. Die-se
Auffassung vertrat der Europäische Menschrechtsgerichtshof in Straßburg In
einem jetzt ergangenen Urteil. In dem Fall hatten Altenheim-Bewohner in Caen in
Frankreich gegen die Anhebung der Pflege- und Unterkunftstarif um 22 Prozen